Bundesministerium hat TRBS 2131 aufgehoben |
| 01.07.2010 |
Die Technische Regel zur Betriebssicherheit (TRBS) 2131 „Elektrische Gefährdungen“ wurde mit Wirkung zum 1. 7. 2010 vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMAS) aufgehoben.
Eine offizielle Begründung liegt hierzu nicht vor; ebenso fehlt z. Zt. eine Aussage über die zukünftige Entwicklung. Die Unfallverhütungsvorschriften BGV A3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ und BGV B11 „Elektromagnetische Felder“ gelten weiterhin.
